Ein Führungszeugnis beantragen kann jeder selbst beim Einwohnermeldeamt und bekommt es dann nach ein bis zwei Wochen per Post zugeschickt. Ehrenamtliche zahlen für die Ausstellung keine Gebühr, alle anderen 13 Euro. Ausschlaggebend ist: In der ausführlichen Bescheinigung werden Sexualdelikte sowie Kinderdelikte und Jugenddelikte wie „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ oder „Verletzung der Fürsorgepflicht oder Erziehungspflicht“ länger aufgeführt als in der Bescheinigung „Normal „.
Nicht alles steht auf dem offiziellen Papier
Ausgenommen sind Jugendstrafen, die auf Bewährung von höchstens zwei Jahren befristet sind: „Schließlich will man Jugendlichen nicht wegen eines gestohlenen Lippenstifts die Zukunft verderben“, sagte Sommer. Eine Verurteilung einer Geldstrafe von zu weniger als 90 Tagessätzen erscheint auch nicht im Führungszeugnis.
Behördliches Führungszeugnis nötig für Gewerbeschein
Weitere Informationen finden Sie im amtlichen Führungszeugnis. Jeder, der zum Beispiel ein Restaurant betreiben oder ein Gewerbe anmelden möchte, braucht es. Im Gegensatz zum privaten Führungszeugnis enthält das amtliche auch die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden. Zum Beispiel der Widerruf einer Gewerbeerlaubnis, einer Waffenerlaubnis oder wenn das Gericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt angeordnet hat.
Das Führungszeugnis landet nicht im heimischen Briefkasten: Es wird direkt an die Behörde geschickt, die es angefordert hat. Wer vorher wissen will, was darin steht, kann es beim Amtsgericht einsehen.
Erweitertes Führungszeugnis zum Kinder- und Jugendschutz
Besonders streng ist der Staat schließlich, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht: Wer mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten will, zum Beispiel in einem Kindergarten, einer Schule oder einem Sportverein, muss deshalb ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Ein Führungszeugnis beantragen ist nicht immer so leicht. Schon gar nicht, wenn es noch dabei Unterschiede gibt. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um das weiter Vorgehen zu besprechen.